Was andere können, kann ich schon lange. Zum Beispiel Stabhochsprung oder lustige "Anekdötchen" veröffentlichen, die es eigentlich nicht wert sind, gelesen zu werden. Hier ist der Beweis (folgenden Text habe ich beim Stabhochsprung geschrieben):
"Die Bahn" ist ein Unternehmen, das sich seinen Beliebtheitsgrad hart erarbeitet hat und stets bemüht ist, einen dementsprechenden Service zu bieten. Wir alle lieben "Die Bahn", weil sie so toll ist. Überhaupt kann man nichts schlechtes über "Die Bahn" sagen, schließlich ist sie für ein monopolistisches Unternehmen nicht einmal teuer. Anders als andere Großkonzerne behandelt "Die Bahn" ihre Kundschaft aber nicht als gesichtslose Masse, die nur Mittel zum Zweck der Realisierung des abgeschöpften Mehrwerts ist, sondern gemäß modernsten postmaterialistischen Werten, will heißen: hochindividuell. Ich habe es selbst erlebt, nämlich folgendermaßen.
Stellen Sie sich vor - was sich nämlich tatsächlich so zugetragen hat -, dass zwei Personen in Ausnutzung eines befristeten Sonderangebots je eine "BahnCard" erwerben. Sie erwerben die beiden "BahnCards" am selben Tag, am selben Bahnhof, am selben Schalter und praktisch zur selben Zeit (also direkt nacheinander, im Abstand von geschätzen drei Minuten). Beide Personen wollen ihr "BahnCard-Abonnement", das sie damit unweigerlich erworben haben, weil "Die Bahn" ein bisschen so funktioniert wie Jamba, nicht über das erste Jahr hinaus verlängern. Die zur Beendigung des Abos erforderliche Schriftform wahrend, schicken sie daher irgendwann, drei oder vier Werktage vor Ablauf der Frist, je eine Kündigung an "Die Bahn" bzw. an deren "BahnCard-Service", und zwar schicken sie beide Schreiben in ein und demselben Briefumschlag, um Porto zu sparen, quasi den einen Monopolisten gegen den anderen ausspielend. Beide Bahnkunden warten nun gleich lange, bevor sie am selben Tag je einen Brief von "Die Bahn" in ihrem gemeinsamen Briefkasten finden. Was wird wohl in den Briefen stehen?
Im ersten steht: "Briefkopf, Adressat, Absender, Kartennummer, Anrede, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihrem Wunsch entsprechend haben wir die automatishe Erneuerung der oben genannten BahnCard(s) storniert. Blablabla, blabla. Mit freundlichen Grüßen, Ihr BahnCard-Service, Unterschrift: i.A. Silke Loose."
Was aber steht wohl in dem zweiten Brief? Der, nebenbei bemerkt, nicht nur am selben Tag angekommen ist, sondern im Briefkopf auch dasselbe Datum trägt wie der erste? In ihm steht folgendes: "(wie oben), vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG ist eine Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor Gültigkeitsbeginn jederzeit möglich. Leider lag ihre Kündigung nicht rechtzeitig bei uns vor. Im Rahmen einer einmaligen, persönlichen Kulanzleistung ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, die nicht auf andere Personen oder zukünftige Verträge zum Bezug der BahnCard übertragbar ist, haben wir jedoch in Ihrem Einzelfall ausnahmsweise die Erneuerung der BahnCard gestoppt und Ihr Abonnement storniert. Blablabla, wie oben. Mit freundlichen Grüßen, Ihr BahnCard-Service, Unterschrift: i.A. Silke Loose."
Frau Loose, die sich bitte bei uns melden möge, falls wir ihren Namen löschen sollen, ist eine intelligente Mitarbeiterin, vielleicht ein bisschen zu intelligent. Offenbar hat sie zuerst den hier zuletzt zitierten Standardbrief ausgedruckt und unterschrieben. Als sie dann an die Bearbeitung der zweiten Kündigung ging, fiel ihr auf, dass der ohnehin leicht groteske Eindruck, den das ins Lyrische hinüberspielende Antwortschreiben erweckt, sich ins schlechterdings Absurde steigern würde, wenn sie zwei gleichlautende Briefe an dieselbe Adresse schicken würde. Daher - so meine Vermutung - erhielt jene andere Person, die mit mir gemeinsam die "BahnCard" erworben und gekündigt hatte, den Standardbrief für pünktliche Kündigungen. Dazu möchte ich anmerken: Ja, das ist individueller Service, das ist die Effizienz der freien Wirtschaft, hier merkt man, die Privatisierung hat sich gelohnt, auch wenn wir jetzt das Doppelte zahlen und die Hälfte des Streckennetzes stillgelegt wurde! Aber auch: Nein, so ganz richtig ist es doch auch wieder nicht. Denn eigentlich geht man bei der Bewertung einer Kündigung nicht nach dem Bearbeitungsdatum - was weiß denn ich, wie lange die hypertrophe Bureaukratie dieses überdehnten monopolistischen Riesenunternehmens braucht, um mein Schreiben zu bearbeiten! -, sondern nach dem Datum des Poststempels, und dieses wies die Kündigungen als eindeutig fristgerecht aus. Ganz bestimmt!
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1 Kommentar:
Das lustige daran ist ja, dass andere Personen trotz der Kündigung des Abos weiterhin eine BahnCard erhalten. Nach der Rückgabe dieser unter anhängung des Kündigungsschreibens wurde ich dann aufgefordert die Bahncard zurück zu geben (Die war im selben Brief). Und kürzlich stand dann auch noch das Inkasso unternehmen auf der Matte!
Ich fahre NIE wieder Bahn!
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